Reha 1
Das neue Sonderprogramm bei der GPV 1991. Ein Angebot für Personen, die durch Krankheit
oder Verletzungen individuelle, längerfristige Übungsprogramme zu Wiederherstellung der
körperlichen Funktion benötigen.
© Gesundheitspflege-Vereinigung 1991 e.V.
65479 Raunheim / Impressum
GPV 1991 e.V.
Raunheim
Zum Rehaprogramm:
Die Idee:
In Ergänzung zur klinischen Phase und der daran anschließenden Rehamaßnahme will die GPV 1991 Hilfe zur Selbsthilfe anbieten. Für Vereinsmitglieder, die
nach der abgeschlossenen Reha noch nicht sicher ihren Alltag bewerkstelligen können, bieten wir in kleinen Gruppen, nach Bedarf auch in Einzelanwendungen die
Möglichkeit, an der Sicherheit und Selbständigkeit weiter zu arbeiten. Unsere Maßnahmen sollen auch für diejenigen bezahlbar sein, die finanziell nicht so gut
aufgestellt sind. Hier wollen wir einen Ausgleich anbieten. Die GPV 1991 kann niemals eine Klinik oder ein Rehazentrum ersetzen. Aber eine sinnvolle Hilfe zur
Selbsthilfe, finanzierbar auch für finanziell schlecht aufgestellte Personengruppen ist möglich.
Zugangskriterien (Stand 02/2024)
Diese sind nötig, um eine angemessene Zulassung zu benennen und um Missbrauch vorzubeugen.
1. Die Dozenten, in Abstimmung mit der Programmleitung, bestimmen, wer an REHA als Sonderprogramm der GPV 1991 e. V. teilnehmen kann.
Anfrage dazu erfolgt durch das Mitglied selbst (z. B. nach Erkrankung).
2. Zum Zeitpunkt des Antrags muss man Mitglied bei der GPV 1991 e. V. sein.
Bei späterer Mitgliedschaft im Verein erfolgt eine Wartezeit, beginnend mit Datum des Eintritts von 6 Monaten bis zum REHA-Anspruch.
3. Bei passiven Mitgliedern (nicht im Kursprogramm aktiv, aber Mitglied und Zahlung des Mitgliedsbeitrags) wird bei Inanspruchnahme des REHA-Programms eine
einmalige Zahlung von 55,- EUR. + Rehabetrag. Dies ist nötig zur Gleichstellung mit aktiven Mitgliedern, die seit Jahren am Programm teilnehmen.
4. Im September des aktuellen Kursjahres können sich alle Programmteilnehmer auf dieser Page über Vorgaben informieren. Sonderregelungen zum laufenden
Jahr werden hier jeweils benannt, (z. B. einmalige Zuzahlung zum REHA-Programm). Mit Eintragung in den Kurslisten (REHA-Vermerk), erfolgt die Freigabe
für REHA. Ohne diese Eintragung ist eine Teilnahme an REHA nicht möglich. Die Eintragung zum REHA-Programm hat keinen Einfluß auf das reguläre
Kursprogramm.
5. Ab dem WS (ab September) bzw: SS (ab März) wird bei Teilnahme am REHA-Programm ein Betrag von 50,- EUR für den Zeitraum eines Semesters fällig
6. Ausnahmen zu 1.-5. können nicht zugelassen werden.